Dr. Weigl Augustinowski Treuconsult GmbH München  
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Arten


Rechtsverletzung

Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten (also auch Markenrechten) haben weitreichende Folgen. Jeder Unternehmer ist zur Sorgfalt im Geschäftsverkehr verpflichtet, und somit auch zur Sicherstellung des rechtmäßigen Verhaltens. Er ist dazu verpflichtet, fremde Rechte zu berücksichtigen und zu respektieren.

Daher gehört es zu den Pflichten eines Unternehmers, sich laufend und selbständig über die Rechtssituation zu informieren, und diese zu recherchieren. Unkenntnis schützt nicht vor den Rechtsfolgen. Somit ist bei Verwendung von Marken im weitesten Sinn die Sicherstellung der rechtlichen Zulässigkeit wichtig. Dies geschieht durch Markenrecherchen, bei deren Durchführung und Analyse wir behilflich sind.