Dr. Weigl Augustinowski Treuconsult GmbH München  
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Arten


nationale Marke (Deutschland)

In Deutschland entsteht Markenschutz (nur das registrierte Kennzeichen) durch Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (www.dpma.de).

Dringend zu empfehlen ist vorher eine Markenrecherche durchzuführen, da die Anmeldung eines schon registrierten Kennzeichens oder einer hiermit verwechselbaren Marke ansich schon eine Verletzung darstellt, und mit den drastischen Mitteln der Abmahnung angegriffen werden kann.

Nach Einreichen des Anmeldeformulars wird die Marke geprüft, und entweder erteilt oder versagt.

Nach Veröffentlichung der erteilen Marke läuft eine Frist zur Erhebung eines eventuellen Widerspruchs, falls Dritte sich in ihren Rechten beeinträchtigt finden.

Gegen den versagenden Beschluss sind Rechtsmittel gegeben. Am Ende wird in einem zum Teil langwierigen Verfahren rechtskräftig über die Erteilung oder Nichterteilung einer Marke entschieden sein.

Eine auch schon länger eingetragene Marke kann jederzeit durch ein Löschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten (also auch noch nach Ablauf der Widerspruchsfrist und außerhalb des Patentamtsverfahrens) angegriffen werde. Der Antrag bei Gericht würde auf Löschung der unter Nr. xxx registrierten Marke (ggf. auf gewisse Klassen beschränkt) lauten.