Dr. Weigl Augustinowski Treuconsult GmbH München  
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Markenrecht

Eine gute Marke kann zu den wertvollsten, aber auch gefährdetsten immateriellen Rechtsgütern eines Unternehmens gehören. Oft kennt man nur die Marke, nicht aber den Hersteller, und viele Marken werden gezielt und vorsätzlich gefälscht. Beispiele können wir hier nicht nennen, aber diese dürften jedem Leser bekannt sein.

Den Wert einer Marke zu vergrößern können wir kaum helfen, das ist eine Frage der Produktqualität und des Marketing. Aber wir können beim Erwerb der Marken (Registrierung) und dem Schutz (Überwachung) sowie der Verteidigung (Verletzungsprozesse) behilflich sein. Daneben ist der Schutz vor Rechtsnachteilen, die durch Verletzung berechtigter Interessen Dritter entstehen, nicht außer Acht zu lassen.

Auf einen Blick und vereinfachten Nenner gebracht erwirbt man Schutz einer Marke durch Registrierung beim entsprechenden Markenamt, und hat dann (so z.B. in Deutschland) und vielen anderen Ländern eine gewisse Benutzungsschonfrist (z.B. 5 Jahre), während derer die Marke, ohne benutzt werden zu müssen, schon Schutz entfaltet. In anderen Ländern ist die Benutzung oder ernsthafte Intention der Benutzung Voraussetzung.

Marken laufen nach einer gewissen Zeit aus, und können normalerweise beliebig oft verlängert werden.