| Dr. Weigl Augustinowski Treuconsult GmbH | München | |
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Länder (Registrierungsverfahren) Diese Ausführungen beziehen sich nur noch auf registrierte Kennzeichen, nicht auf die sonstigen Markenformen. Marken können (und sollen) nicht nur in einem, dem Heimatland, angemeldet werden, sondern der Schutz muss sich über einen geographisch weiteren Bereich erstrecken. Je nach Größe des Geschäftes und Zielgruppe ist heute der europäische Binnenmarkt gewissermaßen der Mindestbereich für den Schutz geplant werden sollte. Für fast jedes Land dieser Erde gibt es mehr oder weniger effektive und einfache Methoden des Erwerbes von Schutz. Manche Länder setzen die Benutzung oder unmittelbare Absicht der Benutzung voraus (in USA muss dies z.B. eidesstattlich versichert werden), andere Länder haben ein aufwändiges Autorisierungsverfahren. |
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