| Dr. Weigl Augustinowski Treuconsult GmbH | München | |
| Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft | ||
| Impressum deutsch english | home Kanzlei Personen Beratung AGB Disclaimer | |
|
GRUR (allgemein) Markenrecht Urheberrecht Muster- und Modelle Patentrecht Wettbewerbsrecht (UWG) Kartellrecht | |
|
|
Gemeinschaftsmarke (CTM) Gewissermaßen ein vergrößertes Spiegelbild der nationalen deutschen Marke ist die Gemeinschaftsmarke. Diese wird oft auch als EU-Marke, europäische Marke oder CTM bezeichnet. CTM ist die Abkürzung für Community TradeMark. Schutzgebiet ist das Territorium der Europäischen Gemeinschaft (also excl. Schweiz), neu hinzu kommende Länder werden in gesonderten Abkommen angebunden. In diesen gesonderten Abkommen werden Kollisionsfälle geregelt (also der Fall dass eine Marke bis dahin legal in der EU und dem neuen Land für gleiche Waren oder Dienstleistungen registriert ist). Nicht zu unterschätzen ist der Umstand, dass eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung aus jedem Land der Gemeinschaft mit jedem (beliebigen) Markenrecht angegriffen werden kann. Im Extremfall kann also ein lettisches Firmennamensrecht die gesamte Marke beeinträchtigen. Ganz vereinfacht gesagt läuft das Verfahren ähnlich wie bei einer nationalen Marke: durch Einreichen eines Anmeldeformulars beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante wird der Prüfungsprozess eingeleitet. Dieser endet ähnlich wie in Deutschland nach Widerspruchs- und Rechtsmittelmöglichkeiten mit einer Amtsentscheidung. |
|