Dr. Weigl Augustinowski Treuconsult GmbH München  
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Form

Pflichten bei Beginn Rechtsmängel bes. Arbeitsverhältnisse

Beendigung

Inhalt

Anfechtbarkeit

sozialvers. Folgen

von vornherein ausgeschlossen

Kündigungsfrist

außerordentliche Kündigung

ordentliche Kündigung

Kündigungsschutzgesetz KSchG

personenbedingte Kündigung

verhaltensbedingte Kündigung

betriebsbedingte Kündigung

weitere Punkte KSchG

gesetzwidrige Kündigungen

Erklärung der Kündigung

Kündigungsfrist

außerordentliche Kündigung

Auszubildende

Elternzeitanspruchsberechtigte

Kündigung vor Dienstantritt

Herausgabepflichten

Zeugnispflicht

Weiterbesch.anspruch


Übersicht über die Beendigungsmöglichkeiten

Beendigungsmöglichkeiten eines Arbeitsverhältnisses sind insbesondere:

  • Aufhebungsvertrag

  • Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers

  • Zeitablauf bzw. Zweckerfüllung bei Befristung

  • Tod des Arbeitnehmers

  • Anfechtung

Ein Ausbildungsverhältnis endet normalerweise mit Ende der Ausbildungszeit bzw. mit Bestehen der Abschlussprüfung. Eine Verlängerung bei Nichtbestehen ist bis zum nächstmöglichen Wiederholungstermin um längstens ein Jahr möglich.

Mit dem Tod des Arbeitgebers wird das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht beendet, außer es ergibt sich etwas anderes aus besonderen Umständen bzw. dem Wesen des Arbeitsverhältnisses (z.B. personenbezogene Krankenpflege, Privatsekretärin).