Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)
Der EuGH hat insbesondere z.B. über Klagen der Kommission gegen die
Mitgliedstaaten in sogenannten Vertragsverletzungsverfahren zu entscheiden sowie im Wege der Vorabentscheidung über Vorlagefragen nationaler Gerichte.
Die Kommission hat darüber zu wachen, dass die Mitgliedstaaten ihren
Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag und der Umsetzung der Richtlinien nachkommen. Bei
einem etwaigen Verstoß richtet die Kommission ein Mahnschreiben an den
Mitgliedstaat mit der Aufforderung zur Stellungnahme binnen bestimmter Frist.
Äußert sich der Mitgliedstaat nicht fristgemäß, so kann die Kommission im Vertragsverletzungsverfahren den EuGH anrufen.
Im Vorabentscheidungsverfahren entscheidet der EuGH über
entscheidungserhebliche Vorlagefragen z.B. zur Auslegung des EGV oder Gültigkeit
und Auslegung der Handhabungen der Organe der Gemeinschaft, wozu das gesamte
Sekundärrecht der Gemeinschaft wie darin auch der Erlass von Verordnungen und
Richtlinien zählt.