Dr. Weigl Augustinowski Treuconsult GmbH München  
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Form

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Beendigung

Inhalt

Anfechtbarkeit

sozialvers. Folgen

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außerordentliche Kündigung

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personenbedingte Kündigung

verhaltensbedingte Kündigung

betriebsbedingte Kündigung

weitere Punkte KSchG

gesetzwidrige Kündigungen

Erklärung der Kündigung

Kündigungsfrist

außerordentliche Kündigung

Auszubildende

Elternzeitanspruchsberechtigte

Kündigung vor Dienstantritt

Herausgabepflichten

Zeugnispflicht

Weiterbesch.anspruch


Inhalt und Abschlussform

Der Kerninhalt eines Aufhebungsvertrags ist die Erklärung des Arbeitnehmers und Arbeitgebers, dass sich die Parteien darüber einig sind, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum endet, oder auch dass das Arbeitsverhältnis auf eine Kündigung hin mit Ablauf eines bestimmten Datums endet. Die rückwirkende Aufhebung des Arbeitsverhältnisses kann nach Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht wirksam vereinbart werden.

Wie jeder Art der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist auch der Wirksamkeit von Aufhebungsverträgen die Wahrung der gesetzlichen Schriftform vorausgesetzt. Die Auflösungsvereinbarung hat schriftlich auf derselben Urkunde zu erfolgen. Ohne Einhaltung des Schriftformerfordernisses wäre die Auflösungsvereinbarung nichtig.