Dr. Weigl Augustinowski Treuconsult GmbH München  
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Kündigungsfrist

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Kündigung vor Dienstantritt

Grundsätzlich ist eine ordentliche sowie außerordentliche Kündigung nach Vertragsschluss noch vor Dienstantritt zulässig, sofern die Vertragsparteien die Kündigung vor Dienstantritt nicht ausgeschlossen haben. Für den Beginn des Laufes der Kündigungsfrist gilt: Im Zweifel beginnt wie bei jeder Kündigung grundsätzlich der Lauf der Frist ab Zugang der Kündigung. Ausnahme hierzu wäre nur, wenn eine ergänzende Vertragsauslegung eindeutig ergibt, dass die Kündigungsfrist erst am Tag der konkreten Arbeitsaufnahme beginnen soll. Es ist ratsam und üblich, im Fall der Vereinbarung des Ausschlusses der Kündigung vor Dienstantritt dies mit einer Vertragsstrafe als Sanktion zu versehen.