Wohnungseigentümerversammlung -
Ja-Stimmenauszählung bei Beschlußfassung
Eine Beschlußfassung einer
Eigentümerversammlung kann nur zur Feststellung kommen, daß ein Mehrheitsbeschluß
zustandegekommen ist, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen ermittelt worden ist. Es genügt
nicht die Feststellung der Anzahl der Nein-Stimmen und der Stimmenthaltungen (Beschluß
OLG Düsseldorf vom 03.04.2000 - 3 Wx 165/99 - NJW-RR 2001, 11).