Dr. Weigl Augustinowski Treuconsult GmbH München  
Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

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Inhalt:

ACHTUNG SEITE NICHT MEHR
AKTUALISIERT - HISTORISCH

Einleitung

A

Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abmahnung
Abrechnung
Abschleppkosten
Abwasserkanal
Altbauten
Amateurfunkantennenanlage
Anfechtung
Anfechtung - Teilanfechtung
Anlieger
Antenne
Arten des Eigentums nach WEG
Auflagen - baurechtliche
Auflassungsvormerkung
Aufrechnung
Auslagen

B

Balkon
Bauliche Veränderung
Baum
Begründung des Wohnungseigentums
Beirat

Beiträge
Berater
Beschluß, nichtiger
Beschwer - Wert

Beschwerdefrist
Beschwerdewert 

Betreten des SE
Beweissicherungsverfahren
Beweisverfahren

Bewirtschaftungskosten

D

Dachboden
Dachterrasse
Drittschützende Normen
Duldungspflicht  
Duplexgarage

E

Eigentum
Eigentum, Arten des Eigentums
Eigentum, Erwerb des Eigentums
Eigentum, Gemeinschaftliches
Eigentümerversammlung
Eigentümerwechsel
Einleitung
Einstimmigkeit
Ersatzzustellung
Erwerberhaftung

F

Falschparker
Fälligkeit der Beiträge, Hausgelder und Sonderumlagen

G

Garageneinfahrt
Gebrauchsregelung
Gefälligkeitsverhältnis
Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum, notwendiges
Gemeinschaftsordnung
Gerichtliches Verfahren - Kostenaufteilung
Gerichtskosten
Gewährleistungsansprüche
Glasfenster

H

Haftung des Eigentümers
Hausgelder
Hausgeldrückstände
Hausgeldrückstände - Kappung der Versorgungsleitungen
Haustierhaltung
Heizöl
Heizungsumstellung
Hobbyräume
Hund - Schadenersatzansprüche bei Verlust
Hundehaltung

I

Instandsetzung/Instandhaltung
Insolvenzverfahren
Isolierter Miteigentumsanteil

J

Jahresabrechnung

K

Kabelanschluss
Kanal
Kanalanschluss
Kaufrecht
Kaufrecht - beschränkt persönliche Dienstbarkeit bezüglich Fernwärmeleitung eines Grundstückes
Kenntnis (des Verwalters)
Kiosk
Klagebefugnis
Konkurs des Eigentümers
Kosten
Kostenverteilung
Kraftfahrzeug
Küchengerüche

L

Ladung zur Eigentümerversammlung
Lasten
Lastschriftverfahren
Leitungsrechte

M

Markise
Mehrheitsbeschluss
Miete
Mieter - Vorkaufsrecht
Miteigentumsanteil - isolierter 
Modernisierung

N

Nachbarrecht
Nachbarrecht1
Nachbarrecht - Bauschuttrecyclinganlage
Nachbarrecht - Zwangsvollstreckung zur Abwehr von Immissionen
Nichtbeschluß
Nichtigkeit von Beschlüssen
Nießbrauch
Notgeschäftsführer
Notwendiges Gemeinschaftseigentum
Nutzung

P

Parabolantenne
Parkplätze
Preisnachlass für Mängel am Gemeinschaftseigentum
Produkthaftpflicht
Protokoll

R

Rauchen in der Eignetümerversammlung
Raumeigentum
Rechnungslegung
Rechtsanwaltsgebühren
Rechtskosten
Rechtsmissbrauch
Rechtsmittel in WEG-Sachen
Rechtsschutzversicherung
Rohrleitungen
Rücklagenverrechnung

S

Sachverständigenkosten
Satellitenschüssel
Schenkungsrecht
Schwertransport
Selbständiges Beweisverfahren
Selbständiges Beweisverfahren - Streitwert
Sichtschutz
Sondereigentum
Sondernutzung
Sondernutzungsrechte - fehlgeschlagene Begründung
Spritzwasser
Stimmrecht
Straßenanlieger

T

Tagesordnungspunkt "Wirtschaftsplan"
Teileigentum
Teilungserklärung
Terrassensanierung
Tierhaltung

V

Veränderung (bauliche)
Veräußererhaftung
Vereinbarungsändernder Beschluß
Vereinbarungsersetzender Beschluß
Vermieter
Vermietung
Verkäuferpflichten
Verkleidungen
Versorgungsleitungen
Versicherungen
Verwalter
Verwalterbestellung
Verwalterbestellung-Maklertätigkeit
Verwaltervertrag
Verwalterzustimmung
Verwaltungsbeirat
Verzug

Vollmacht
Vollstreckungsgegenklage
Vormietrecht/Vorpachtrecht
Vorschüsse

W

Werbungskosten
Wiedereinsetzung
Wirtschaftsplan
Wohngebäudeversicherung
Wohngeld
Wohnungseigentümerversammlung

Wohnungseigentümerversammlung - Ja-Stimmenauszählung bei Beschlußfassung
Wohnungseigentumsverwaltung - unechte
Wohnungseigentum - Begründung

Z

Zerrüttung
Zitterbeschluss
Zugang
Zurechnung
Zustellung
Zwangsverwalter
Zweckbestimmung


Verkleidungen

Vielfach bringen Wohnungseigentümer Sichtschutzvorrichtungen z. B. am Geländer einer Terrasse oder eines Balkons an, die im Zuge von Sanierungsmaßnahmen zumindest zeitweilig entfernt werden müssen. Im Falle des BayObLG Beschluß vom 12.10.1995 - 2Z BR 66/95 ging es um Rohrmatten am Geländer der Terrasse. Obwohl diese Rohrmatten eindeutig eine bauliche Veränderung darstellen, war das BayObLG der Auffassung, daß die Kosten für die Entfernung und die Wiederanbringung der Rohrmatten von der Eigentümergemeinschaft zu tragen sind (unter anteiliger Beteiligung des Terrasseneigentümers gemäß § 16 Abs. 2 WEG), weil die übrigen Eigentümer ersichtlich bis zu diesem Zeitpunkt die Beseitigung der Rohrmatten wegen baulicher Veränderung bzw. Veränderung der äußeren Gestaltung des Gebäudes nicht verlangt hatten. Hier hatte früher das OLG Frankfurt im Beschluß vom 04.07.1989 - 20 W 411/88 - anders entschieden. Im Falle des Urteils des OLG Frankfurt mußte im Zuge einer Balkonsanierung ein innenseitig an der Balkonbrüstung angebrachter Plattenbelag entfernt werden. Nach Auffassung des OLG Frankfurt waren diese Kosten für die Wiederanbringung nicht als Schadensersatzansprüche nach § 14 Nr. 4 WEG einzustufen. Die eigenmächtige Anbringung eines solchen Plattenbelags falle als bauliche Veränderung am gemeinschaftlichen Eigentum in die Risikosphäre des betroffenen Sondereigentümers, der daher auch die Kosten zu tragen habe.

Hinweis: Der Plattenbelag ist Sondereigentum. Trotzdem trägt die Eigentümergemeinschaft die Kosten der Entfernung des Plattenbelags nach der Rechtsprechung des BayObLG, weil die Sanierung des Gemeinschaftseigentums Ursache für die Entfernung des Plattenbelags ist.

Durch den Plattenbelag auf der Innenseite der Balkonbrüstung, der von außen nicht sichtbar ist, erfolgt keine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, d. h. Plattenbeläge können auf dem Balkon und der Balkoninnenseite  ohne Zustimmung der übrigen Eigentümer erfolgen.

siehe