Dr. Weigl Augustinowski Treuconsult GmbH München  
Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

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Inhalt:

ACHTUNG SEITE NICHT MEHR
AKTUALISIERT - HISTORISCH

Einleitung

A

Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abmahnung
Abrechnung
Abschleppkosten
Abwasserkanal
Altbauten
Amateurfunkantennenanlage
Anfechtung
Anfechtung - Teilanfechtung
Anlieger
Antenne
Arten des Eigentums nach WEG
Auflagen - baurechtliche
Auflassungsvormerkung
Aufrechnung
Auslagen

B

Balkon
Bauliche Veränderung
Baum
Begründung des Wohnungseigentums
Beirat

Beiträge
Berater
Beschluß, nichtiger
Beschwer - Wert

Beschwerdefrist
Beschwerdewert 

Betreten des SE
Beweissicherungsverfahren
Beweisverfahren

Bewirtschaftungskosten

D

Dachboden
Dachterrasse
Drittschützende Normen
Duldungspflicht  
Duplexgarage

E

Eigentum
Eigentum, Arten des Eigentums
Eigentum, Erwerb des Eigentums
Eigentum, Gemeinschaftliches
Eigentümerversammlung
Eigentümerwechsel
Einleitung
Einstimmigkeit
Ersatzzustellung
Erwerberhaftung

F

Falschparker
Fälligkeit der Beiträge, Hausgelder und Sonderumlagen

G

Garageneinfahrt
Gebrauchsregelung
Gefälligkeitsverhältnis
Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum, notwendiges
Gemeinschaftsordnung
Gerichtliches Verfahren - Kostenaufteilung
Gerichtskosten
Gewährleistungsansprüche
Glasfenster

H

Haftung des Eigentümers
Hausgelder
Hausgeldrückstände
Hausgeldrückstände - Kappung der Versorgungsleitungen
Haustierhaltung
Heizöl
Heizungsumstellung
Hobbyräume
Hund - Schadenersatzansprüche bei Verlust
Hundehaltung

I

Instandsetzung/Instandhaltung
Insolvenzverfahren
Isolierter Miteigentumsanteil

J

Jahresabrechnung

K

Kabelanschluss
Kanal
Kanalanschluss
Kaufrecht
Kaufrecht - beschränkt persönliche Dienstbarkeit bezüglich Fernwärmeleitung eines Grundstückes
Kenntnis (des Verwalters)
Kiosk
Klagebefugnis
Konkurs des Eigentümers
Kosten
Kostenverteilung
Kraftfahrzeug
Küchengerüche

L

Ladung zur Eigentümerversammlung
Lasten
Lastschriftverfahren
Leitungsrechte

M

Markise
Mehrheitsbeschluss
Miete
Mieter - Vorkaufsrecht
Miteigentumsanteil - isolierter 
Modernisierung

N

Nachbarrecht
Nachbarrecht1
Nachbarrecht - Bauschuttrecyclinganlage
Nachbarrecht - Zwangsvollstreckung zur Abwehr von Immissionen
Nichtbeschluß
Nichtigkeit von Beschlüssen
Nießbrauch
Notgeschäftsführer
Notwendiges Gemeinschaftseigentum
Nutzung

P

Parabolantenne
Parkplätze
Preisnachlass für Mängel am Gemeinschaftseigentum
Produkthaftpflicht
Protokoll

R

Rauchen in der Eignetümerversammlung
Raumeigentum
Rechnungslegung
Rechtsanwaltsgebühren
Rechtskosten
Rechtsmissbrauch
Rechtsmittel in WEG-Sachen
Rechtsschutzversicherung
Rohrleitungen
Rücklagenverrechnung

S

Sachverständigenkosten
Satellitenschüssel
Schenkungsrecht
Schwertransport
Selbständiges Beweisverfahren
Selbständiges Beweisverfahren - Streitwert
Sichtschutz
Sondereigentum
Sondernutzung
Sondernutzungsrechte - fehlgeschlagene Begründung
Spritzwasser
Stimmrecht
Straßenanlieger

T

Tagesordnungspunkt "Wirtschaftsplan"
Teileigentum
Teilungserklärung
Terrassensanierung
Tierhaltung

V

Veränderung (bauliche)
Veräußererhaftung
Vereinbarungsändernder Beschluß
Vereinbarungsersetzender Beschluß
Vermieter
Vermietung
Verkäuferpflichten
Verkleidungen
Versorgungsleitungen
Versicherungen
Verwalter
Verwalterbestellung
Verwalterbestellung-Maklertätigkeit
Verwaltervertrag
Verwalterzustimmung
Verwaltungsbeirat
Verzug

Vollmacht
Vollstreckungsgegenklage
Vormietrecht/Vorpachtrecht
Vorschüsse

W

Werbungskosten
Wiedereinsetzung
Wirtschaftsplan
Wohngebäudeversicherung
Wohngeld
Wohnungseigentümerversammlung

Wohnungseigentümerversammlung - Ja-Stimmenauszählung bei Beschlußfassung
Wohnungseigentumsverwaltung - unechte
Wohnungseigentum - Begründung

Z

Zerrüttung
Zitterbeschluss
Zugang
Zurechnung
Zustellung
Zwangsverwalter
Zweckbestimmung


Selbständiges Beweisverfahren - Streitwert

Der Antragsteller erwarb im Dezember 1997 durch notariellen Kaufvertrag von einem Bauträger eine im Frühjahr des Jahres fertiggestellte Eigentumswohnung in einer aus mehreren Häusern bestehenden Anlage. Der Antragsteller leitete ein selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln bezüglich der gesamten Wohnungseigentumsanlage ein (Feuchte Keller). Die Antragschrift enthält keine Streitwertangabe. Das Landgericht setzte den Streitwert nach vollständigem Abschluß der Begutachtung auf einen Bruchteil der mit über 1 Mio. DM veranschlagten Mängelbeseitigungskosten fest. Nach vollständigem Abschluß der Begutachtung hat das Landgericht den Streitwert mit DM 1.189.997,10 beziffert. Dagegen legte der Antragsteller Beschwerde ein und beantragte den Streitwert in Höhe des Miteigentumsanteils festzusetzen mit DM 96.738,43. Das OLG Düsseldorf kam im Beschluß vom 03.08.2000 - 9 W 61/00 - NJW-RR 2001, 375 f zu folgenden Grundsätzen:

Bei der Streitwertfestsetzung auf den Mängelbeseitigungsaufwand abzustellen der vom Sachverständigen anläßlich der Begutachtung veranschlagt worden ist. Hier liegt der Sonderfall vor, daß der Miteigentümer im selbständigen Beweisverfahren die Beweislage formulierte, welche Kosten für die Herstellung des technisch ordnungsgemäßen Zustandes der gesamten Wohnanlage zu veranschlagen sind ohne daß nach Sonder- und Gemeinschaftseigentum differenziert worden wäre. 

Der Streitwert bestimmt sich bei dieser Sachlage nicht nur nach der Höhe des Miteigentumsanteils (812,93/10000stel).

Die Gewährleistung des Bauträgers aus dem notariellen Kaufvertrag bestimmt sich nach Werkvertragsrecht. Daran ändert nichts, daß der Vertragsschluß nach Fertigstellung des Bauwerks erfolgt ist. Maßgebend ist ausschließlich ob der Vertragsgegenstand eine neu errichtete Eigentumswohnung ist. Hinzu kommt, daß im Kaufvertrag die vom Bauträger sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen die am Bau beteiligten Dritten abgetreten worden sind. Aufgrund dieser konkreten Vertragsgestaltung hat das OLG Düsseldorf entnommen, daß der Antragsteller aus seinem Erwerbsvertrag einen Anspruch auf mängelfreie Herstellung des gesamten Gemeinschaftseigentums besitzt. Der einzelne Wohnungseigentümer kann die auf Erfüllung des Werkvertrags dienenden Ansprüche ohne zuvor ergangene Mehrheitsbeschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft einklagen und selbständig Nachbesserung der Mängel am Gemeinschaftseigentum oder Zahlung eines dafür erforderlichen Vorschusses bzw. Erstattung der Mängelbeseitigungskosten verlangen (BGH NJW 1985, 1551; NJW 1988, 1718). Selbst wenn sich Einschränkungen hinsichtlich der Gewährleistungsrechte bezüglich Minderung und Schadenersatz ergeben, können Ansprüche auf Nachbesserungskosten und Vorschuß dafür vom einzelnen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden.

Der Gegenstandswert des selbständigen Beweisverfahrens ist jedoch nicht mit dem vollen Wert der vom Sachverständigen ermittelten Mängelbeseitigungskosten anzusetzen, sondern lediglich nach ständiger Rechtsprechung des OLG Düsseldorf mit 50 %.