Dr. Weigl Augustinowski Treuconsult GmbH München  
Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

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Inhalt:

ACHTUNG SEITE NICHT MEHR
AKTUALISIERT - HISTORISCH

Einleitung

A

Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abmahnung
Abrechnung
Abschleppkosten
Abwasserkanal
Altbauten
Amateurfunkantennenanlage
Anfechtung
Anfechtung - Teilanfechtung
Anlieger
Antenne
Arten des Eigentums nach WEG
Auflagen - baurechtliche
Auflassungsvormerkung
Aufrechnung
Auslagen

B

Balkon
Bauliche Veränderung
Baum
Begründung des Wohnungseigentums
Beirat

Beiträge
Berater
Beschluß, nichtiger
Beschwer - Wert

Beschwerdefrist
Beschwerdewert 

Betreten des SE
Beweissicherungsverfahren
Beweisverfahren

Bewirtschaftungskosten

D

Dachboden
Dachterrasse
Drittschützende Normen
Duldungspflicht  
Duplexgarage

E

Eigentum
Eigentum, Arten des Eigentums
Eigentum, Erwerb des Eigentums
Eigentum, Gemeinschaftliches
Eigentümerversammlung
Eigentümerwechsel
Einleitung
Einstimmigkeit
Ersatzzustellung
Erwerberhaftung

F

Falschparker
Fälligkeit der Beiträge, Hausgelder und Sonderumlagen

G

Garageneinfahrt
Gebrauchsregelung
Gefälligkeitsverhältnis
Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum, notwendiges
Gemeinschaftsordnung
Gerichtliches Verfahren - Kostenaufteilung
Gerichtskosten
Gewährleistungsansprüche
Glasfenster

H

Haftung des Eigentümers
Hausgelder
Hausgeldrückstände
Hausgeldrückstände - Kappung der Versorgungsleitungen
Haustierhaltung
Heizöl
Heizungsumstellung
Hobbyräume
Hund - Schadenersatzansprüche bei Verlust
Hundehaltung

I

Instandsetzung/Instandhaltung
Insolvenzverfahren
Isolierter Miteigentumsanteil

J

Jahresabrechnung

K

Kabelanschluss
Kanal
Kanalanschluss
Kaufrecht
Kaufrecht - beschränkt persönliche Dienstbarkeit bezüglich Fernwärmeleitung eines Grundstückes
Kenntnis (des Verwalters)
Kiosk
Klagebefugnis
Konkurs des Eigentümers
Kosten
Kostenverteilung
Kraftfahrzeug
Küchengerüche

L

Ladung zur Eigentümerversammlung
Lasten
Lastschriftverfahren
Leitungsrechte

M

Markise
Mehrheitsbeschluss
Miete
Mieter - Vorkaufsrecht
Miteigentumsanteil - isolierter 
Modernisierung

N

Nachbarrecht
Nachbarrecht1
Nachbarrecht - Bauschuttrecyclinganlage
Nachbarrecht - Zwangsvollstreckung zur Abwehr von Immissionen
Nichtbeschluß
Nichtigkeit von Beschlüssen
Nießbrauch
Notgeschäftsführer
Notwendiges Gemeinschaftseigentum
Nutzung

P

Parabolantenne
Parkplätze
Preisnachlass für Mängel am Gemeinschaftseigentum
Produkthaftpflicht
Protokoll

R

Rauchen in der Eignetümerversammlung
Raumeigentum
Rechnungslegung
Rechtsanwaltsgebühren
Rechtskosten
Rechtsmissbrauch
Rechtsmittel in WEG-Sachen
Rechtsschutzversicherung
Rohrleitungen
Rücklagenverrechnung

S

Sachverständigenkosten
Satellitenschüssel
Schenkungsrecht
Schwertransport
Selbständiges Beweisverfahren
Selbständiges Beweisverfahren - Streitwert
Sichtschutz
Sondereigentum
Sondernutzung
Sondernutzungsrechte - fehlgeschlagene Begründung
Spritzwasser
Stimmrecht
Straßenanlieger

T

Tagesordnungspunkt "Wirtschaftsplan"
Teileigentum
Teilungserklärung
Terrassensanierung
Tierhaltung

V

Veränderung (bauliche)
Veräußererhaftung
Vereinbarungsändernder Beschluß
Vereinbarungsersetzender Beschluß
Vermieter
Vermietung
Verkäuferpflichten
Verkleidungen
Versorgungsleitungen
Versicherungen
Verwalter
Verwalterbestellung
Verwalterbestellung-Maklertätigkeit
Verwaltervertrag
Verwalterzustimmung
Verwaltungsbeirat
Verzug

Vollmacht
Vollstreckungsgegenklage
Vormietrecht/Vorpachtrecht
Vorschüsse

W

Werbungskosten
Wiedereinsetzung
Wirtschaftsplan
Wohngebäudeversicherung
Wohngeld
Wohnungseigentümerversammlung

Wohnungseigentümerversammlung - Ja-Stimmenauszählung bei Beschlußfassung
Wohnungseigentumsverwaltung - unechte
Wohnungseigentum - Begründung

Z

Zerrüttung
Zitterbeschluss
Zugang
Zurechnung
Zustellung
Zwangsverwalter
Zweckbestimmung


Auslagenerstattung

Inhalt:

1. Rückforderung gezahlter Auslagen
2. Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

1. Rückforderung gezahlter Auslagen

Hat der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft Auslagen für eine im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentum stehende Maßnahme vorbehaltlich der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zu Lasten des Gemeinschaftskontos bezahlt, muss der Wohnungseigentümer - will er den Betrag behalten - den Beschluss anfechten, mit dem die Eigentümergemeinschaft den Verwalter auffordert, den Betrag -notfalls auch gerichtlich - zurückzufordern - Beschluss des OLG Karlsruhe vom 28.02.1996 - 11 Wx 86/94, ZMR 1996, 284 = DRspr 1995, I (152), 251 b. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Miteigentümer hatte in Abstimmung mit dem Verwalter eine zum Gemeinschaftseigentum gehörende Leichtbauwand durch eine massiv aufgemauerte Wand ersetzt. Hierfür erhielt er vom Verwalter zu Lasten des Kontos der Eigentümergemeinschaft DM 6.522,27 überwiesen. Diese Zahlung erfolgte ausdrücklich unter Vorbehalt. Man war sich einig, daß die Zahlung unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Eigentümergemeinschaft stehen sollte. Die Eigentümerversammlung verweigerte die Genehmigung. Sie forderte vielmehr den Verwalter mehrheitlich auf, den gezahlten Betrag zurückzufordern. Das OLG Karlsruhe begründet seine Entscheidung damit, daß dieser Rückforderungsbeschluss mit der Aufforderung an den Verwalter, den gezahlten Betrag zurückzufordern, keinen sogenannten Negativbeschluss darstelle, der nach herrschender Meinung nicht anfechtbar ist. Immerhin enthielt diese Aufforderung an den Verwalter, eine den Verwalter in dieser Eigenschaft bindende Regelung. Gründe für eine Nichtigkeit dieses Rückforderungsbeschlusses sind weder vorgetragen noch ersichtlich. Der Beschluss wurde damit gültig, weil er nicht innerhalb der Monatsfrist nach § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG im Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG angefochten worden war. Der Rückforderungsbeschluss wurde damit bestandskräftig. Die zur Rückzahlung aufgeforderten Miteigentümer wurden mit dem Einwand der Arglist " dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est" nicht gehört.

2. Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

Ein Wohnungseigentümer kann die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung von Mängel am Gemeinschaftseigentum von den übrigen Wohnungseigentümern nicht nach § 21 Abs. 2 WEG erstattet verlangen. Das selbständige Beweisverfahren dient nämlich nicht der Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens (Beschluss des BayObLG vom 12.10.1995, 2Z BR 66/95 WE 1996, 152 - WuM 1996, 728 = DRspr I (152) 258 b-e).