Dr. Weigl Augustinowski Treuconsult GmbH München  
Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

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Inhalt:

ACHTUNG SEITE NICHT MEHR
AKTUALISIERT - HISTORISCH

Einleitung

A

Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abmahnung
Abrechnung
Abschleppkosten
Abwasserkanal
Altbauten
Amateurfunkantennenanlage
Anfechtung
Anfechtung - Teilanfechtung
Anlieger
Antenne
Arten des Eigentums nach WEG
Auflagen - baurechtliche
Auflassungsvormerkung
Aufrechnung
Auslagen

B

Balkon
Bauliche Veränderung
Baum
Begründung des Wohnungseigentums
Beirat

Beiträge
Berater
Beschluß, nichtiger
Beschwer - Wert

Beschwerdefrist
Beschwerdewert 

Betreten des SE
Beweissicherungsverfahren
Beweisverfahren

Bewirtschaftungskosten

D

Dachboden
Dachterrasse
Drittschützende Normen
Duldungspflicht  
Duplexgarage

E

Eigentum
Eigentum, Arten des Eigentums
Eigentum, Erwerb des Eigentums
Eigentum, Gemeinschaftliches
Eigentümerversammlung
Eigentümerwechsel
Einleitung
Einstimmigkeit
Ersatzzustellung
Erwerberhaftung

F

Falschparker
Fälligkeit der Beiträge, Hausgelder und Sonderumlagen

G

Garageneinfahrt
Gebrauchsregelung
Gefälligkeitsverhältnis
Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum, notwendiges
Gemeinschaftsordnung
Gerichtliches Verfahren - Kostenaufteilung
Gerichtskosten
Gewährleistungsansprüche
Glasfenster

H

Haftung des Eigentümers
Hausgelder
Hausgeldrückstände
Hausgeldrückstände - Kappung der Versorgungsleitungen
Haustierhaltung
Heizöl
Heizungsumstellung
Hobbyräume
Hund - Schadenersatzansprüche bei Verlust
Hundehaltung

I

Instandsetzung/Instandhaltung
Insolvenzverfahren
Isolierter Miteigentumsanteil

J

Jahresabrechnung

K

Kabelanschluss
Kanal
Kanalanschluss
Kaufrecht
Kaufrecht - beschränkt persönliche Dienstbarkeit bezüglich Fernwärmeleitung eines Grundstückes
Kenntnis (des Verwalters)
Kiosk
Klagebefugnis
Konkurs des Eigentümers
Kosten
Kostenverteilung
Kraftfahrzeug
Küchengerüche

L

Ladung zur Eigentümerversammlung
Lasten
Lastschriftverfahren
Leitungsrechte

M

Markise
Mehrheitsbeschluss
Miete
Mieter - Vorkaufsrecht
Miteigentumsanteil - isolierter 
Modernisierung

N

Nachbarrecht
Nachbarrecht1
Nachbarrecht - Bauschuttrecyclinganlage
Nachbarrecht - Zwangsvollstreckung zur Abwehr von Immissionen
Nichtbeschluß
Nichtigkeit von Beschlüssen
Nießbrauch
Notgeschäftsführer
Notwendiges Gemeinschaftseigentum
Nutzung

P

Parabolantenne
Parkplätze
Preisnachlass für Mängel am Gemeinschaftseigentum
Produkthaftpflicht
Protokoll

R

Rauchen in der Eignetümerversammlung
Raumeigentum
Rechnungslegung
Rechtsanwaltsgebühren
Rechtskosten
Rechtsmissbrauch
Rechtsmittel in WEG-Sachen
Rechtsschutzversicherung
Rohrleitungen
Rücklagenverrechnung

S

Sachverständigenkosten
Satellitenschüssel
Schenkungsrecht
Schwertransport
Selbständiges Beweisverfahren
Selbständiges Beweisverfahren - Streitwert
Sichtschutz
Sondereigentum
Sondernutzung
Sondernutzungsrechte - fehlgeschlagene Begründung
Spritzwasser
Stimmrecht
Straßenanlieger

T

Tagesordnungspunkt "Wirtschaftsplan"
Teileigentum
Teilungserklärung
Terrassensanierung
Tierhaltung

V

Veränderung (bauliche)
Veräußererhaftung
Vereinbarungsändernder Beschluß
Vereinbarungsersetzender Beschluß
Vermieter
Vermietung
Verkäuferpflichten
Verkleidungen
Versorgungsleitungen
Versicherungen
Verwalter
Verwalterbestellung
Verwalterbestellung-Maklertätigkeit
Verwaltervertrag
Verwalterzustimmung
Verwaltungsbeirat
Verzug

Vollmacht
Vollstreckungsgegenklage
Vormietrecht/Vorpachtrecht
Vorschüsse

W

Werbungskosten
Wiedereinsetzung
Wirtschaftsplan
Wohngebäudeversicherung
Wohngeld
Wohnungseigentümerversammlung

Wohnungseigentümerversammlung - Ja-Stimmenauszählung bei Beschlußfassung
Wohnungseigentumsverwaltung - unechte
Wohnungseigentum - Begründung

Z

Zerrüttung
Zitterbeschluss
Zugang
Zurechnung
Zustellung
Zwangsverwalter
Zweckbestimmung


Anfechtung

Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft (im Rahmen der Beschlußkompetenz nach WEG und Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung) sind nur dann ungültig, wenn der Beschluß aufgrund der Anfechtung gemäß §§ 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG durch das Wohnungseigentumsgericht für ungültig erklärt wird (§ 23 Abs. 4 WEG). Erst mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung verliert der Beschluß seine Wirkung für die Zukunft (ex nunc).

Ein wirksamer Anfechtungsantrag von Eigentümerbeschlüssen liegt auch dann vor, wenn zunächst sämtliche Beschlüsse einer Eigentümerversammlung angefochten werden, weil der Verwalter das Protokoll über die Eigentümerversammlung nicht innerhalb der Anfechtungsfrist verschickt hat.

Der Antrag auf Ungültigkeitserklärung kann nach Ablauf der Anfechtungsfrist auf die Tagesordnungspunkte beschränkt werden, die letztlich angefochten sind (Beschluss des BayObLG vom 30.05.1995 - 2Z BR 51/95 - DWE 1995, 118 = NJW 1995, 3129 = NJW-RR 1995, 1166 = WuM 1995,451 = DRspr I (152) 260 c)

Es ist rechtlich zulässig, nach Ablauf der Anfechtungsfrist die Anfechtung auf konkrete Eigentümerbeschlüsse zu beschränken. Damit wird der ursprünglich weitere Antrag teilweise nicht weiter verfolgt und insoweit zurückgenommen (KG ZMR 1986, 62 f.)

Die Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG ist keine verfahrensrechtliche Frist, sondern eine materiellrechtliche Ausschlussfrist.

Der Anfechtungsantrag muss nicht innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden (BayObLG RPfleger 1974, 401).

Beschlüsse der Eigentümerversammlung außerhalb der Beschlußkompetenz sind nichtig (BGH Beschluß vom 28.09.2000, DNotZ 2000, 854 ff = NJW 2000, 3500 ff). Es bedarf keiner Anfechtung. Die Eigentümergemeinschaft besitzt Beschlußkompetenz nur in den Angelegenheiten, die das Gesetz oder eine Vereinbarung nach §§ 5 Abs. 4,  10 Abs. 1 Satz 2 WEG der Mehrheitsentscheidung durch Beschluß zuweist.